Dienstag, 19. Mai 2009

Passierschein B39

... oder auch: "Ich kann jedem empfehlen vor einem Praktium in Italien, Jura zu studieren und eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten zu absolvieren"

Heute war wieder Kino:
Ich heute morgen extra frei genommen um aufs Amt zu gehen. Dort hat mir der Zuständige Typ erklärt, dass es sich nicht lohnen würde den Wohnsitz zu ändern, da das wohl eine lange Prozedur zu sein scheint (was in Deutschland ein kurzes Formular ist). Dann hat er mich gefragt, warum ich für diese kurze Zeit extra meinen Wohnsitz ändern möchte?! Daraufhin hab ich ihm meine Erfahrung vom ACI vom vorigen Abend erklärt. Inzwischen war (wie schon damals in Nereto auf dem Arbeitsamt) die Teamleiterin mit dabei.
Die hat sich dann erinnert, dass es doch ein Gesetz gäbe, dass Italienern mit Wohnsitz im Ausland ermölgliche ein italienisches Kennzeichen zu erwerben.
Nach ein paar Minuten hatte sie das auch ausgegraben und mir eine Kopie gemacht ... mit dem Zusatz "... das Gesetz ist von 2004 glaube ich, ob das so noch gilt weiß ich nicht ...". Eine Vorraussetzung wäre, dass man als Italiener im Ausland registriert ist, was man daran erkenne, dass man Wahlunterlagen zugeschickt bekommt (Anm. der Redaktion: Ja bekommt man ... eine Woche nach der Wahl).

Also ich weiter zum ACI, dem Depp das Gesetz unter die Nase gerieben. Darauf seine Reaktion: "Auch Sie sind Italiener, ja dann geht das schon irgendwie" ... AAHHHRRGGG - DU BLÖDES A*******, ICH HAB DIR GESTERN ABEND MEINEN ITAL. AUSWEIS GEZEIGT!!! NATÜRLICH BIN ICH ITALIENER! BIST DU SO BLÖD ODER TUST DU NUR SO? KÖNNTE MAN DENN SO NAIV SEIN UND GLAUBEN, DASS DIE AUSWEISE AUF DER GANZEN WELT SO AUSSEHEN, WIE IN ITALIEN UND DAS TEIL MIT EINEM DEUTSCHEN ASUWEIS VERWECHSELN??? ja das waren meine Gedanken in dem Moment.
Und damit nicht genug: Die Kollegin musste sich nun erstmal informieren wie das nun genau gehandhabt wird.

Naja, mal sehen ob ich das Ding noch jemals fahren kann ...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen